Ist zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit immer eine Liquiditätsbilanz notwendig?

Nein, eine Liquiditätsbilanz ist nicht immer notwendig, um die Zahlungsunfähigkeit z.B. eines Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH, rechtssicher festzustellen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es vielmehr möglich, eine Zahlungseinstellung und die hieraus folgende Zahlungsunfähigkeit auf der Grundlage von hierfür geeigneten Anzeichen festzustellen. So kann das Vorsichherschieben eines Schuldenberges über Monate hinweg ein sicheres Indiz dafür sein, dass das schuldnerische Unternehmen offenkundig kurz vor dem finanzwirtschaftlichen Kollaps und damit der Zahlungsunfähigkeit steht. Sich immer wieder erneuernde Forderungsrückstände erlauben den Rückschluss, dass erhebliche Verbindlichkeiten bestehen und es sich bei den finanziellen Schwierigkeiten nicht nur um vorübergehende Liquiditätslücken handelt. Hieraus kann letztlich auf die Zahlungseinstellung und damit auch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geschlossen werden, auch wenn nach wie vor nicht unerhebliche Umsätze generiert werden. Jeder Unternehmer sollte daher die Problematik der Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung keinesfalls unterschätzen. Wird hier der Sachverhalt von der Geschäftsführung falsch eingeschätzt und unterbleibt deshalb die fristgerechte Insolvenzantragstellung, besteht die Gefahr, dass sich der jeweilige Geschäftsführer zu einem späteren Zeitpunkt in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung zu verantworten hat. Deshalb sollte hier rechtzeitig mit einem fachkundigen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, Schwerpunkt Insolvenzrecht, die tatsächliche Sachlage geprüft und analysiert werden.