Auseinandersetzung von Gesellschaften (z.B. GmbHs)

Im Zuge der Auseinandersetzung von Gesellschaften und Unternehmungen geht es häufig darum, eine Trennung von Gesellschaftern so herbei zu führen, dass dies unter Wahrung der berechtigten Interessen der beteiligten Personen möglichst einvernehmlich erfolgt, ohne dass zeitraubende und kostenintensive gerichtliche Verfahren geführt werden müssen. Dabei können die Gründe für eine notwendige Trennung sehr unterschiedlich sein. Entweder die Gesellschafter sind zerstritten oder wollen aus einem anderen Grunde nicht mehr miteinander arbeiten. Oder ein Gesellschafter möchte sich zur Ruhe setzen oder anderen unternehmerischen Interessen nachgehen. Oder ein Gesellschafter ist verstorben und die verbliebenen Gesellschafter wollen keinen der Erben in die Gesellschaft aufnehmen. In jedem Fall geht es meist darum, durch häufig umfangreiche Gespräche und Verhandlungen, deren Ergebnisse abschließend Eingang finden in ein entsprechendes vertragliches Regelwerk, die bestehenden Interessen auszugleichen, d.h. z.B. einen angemessenen Wert für die von den verbleibenden Gesellschaftern zu übernehmenden Gesellschaftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters zu ermitteln. Hierfür ist oft neben der Kenntnis des Gesellschaftsrechts etc. viel Fingerspitzengefühl notwendig, um die manchmal bereits zum Stillstand gekommene Kommunikation der Gesellschafter mit Hilfe der eingeschalteten Rechtsanwälte wieder in Gang zu bekommen und eine gute Gesamtlösung unter Beteiligung aller Parteien zu erarbeiten. Oftmals gelingt es aber sowohl unter Einschaltung qualifizierter Anwälte als auch Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer, sachgerechte Lösungen, die am Ende alle Beteiligten zufrieden stellen, zu finden und dadurch gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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