Außergerichtliche Entschuldung / Schuldenbereinigung

Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg gelingt es im Zuge einer Schuldnerberatung häufig, für Mandanten, die verschuldet sind und kurz vor der Insolvenz stehen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Je nach konkretem Einzelfall wird den Gläubigern zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens z.B. eine Einmalzahlung in Höhe einer bestimmten Quote gegen einen Forderungsverzicht angeboten. Aber auch andere Varianten einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Zuge der Schuldnerberatung sind denkbar. Häufig ist eine solche Einigung sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner besser, als die Durchführung eines Insolvenzverfahrens vor dem zuständigen Insolvenzgericht nach deutschem Insolvenzrecht. Der Gläubiger erhält oft mehr Geld auf seine Forderung, als nach Durchführung des Insolvenzverfahrens; der Schuldner zahlt entweder nicht mehr oder nur geringfügig mehr als bei Durchführung des Insolvenzverfahrens, braucht ein solches aber nicht zu beantragen und ist durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung wieder schneller schuldenfrei, als bei Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens mit der mehrjährigen Wohlverhaltensperiode. Es lohnt sich also immer, zu versuchen, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, bleibt immer noch die Durchführung des Insolvenzverfahrens. Auch bei der Beantragung der Insolvenz werden Sie durch Herrn Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg qualifziert beraten und unterstützt. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit dem Ziel einer Entschuldung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen durchführbar.

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