Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Die außergerichtliche Konfliktbeilegung ist eine von Herrn Rechtsanwalt Uwe Willmann in Nürnberg favorisierte Verfahrensweise zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten. Gerichtliche Verfahren erfordern den Einsatz erheblicher Ressourcen, wie z.B. Geld, Zeit, Nerven, Gesundheit. Um diese Ressourcen zu schonen, aber dennoch zur Erledigung von Streitigkeiten zu gelangen, ist es zweckmäßig, zu analysieren, welche wirklichen Interessen hinter den oft vehement vertretenen Positionen der streitenden Parteien stehen. Sind die Interessen –und nicht nur die vertretenen Positionen- bekannt, gelingt es häufig, Vereinbarungen zu treffen, die von Vorteil für alle im Streit verhafteten Parteien sind. Durch Gespräche, Verhandlungen und sich anschließenden gut formulierten vertraglichen Vereinbarungen kann es so gelingen, zum Wohle aller umfangreiche gerichtliche Verfahren über mehrere Instanzen, die viele Jahre dauern können, zu vermeiden. Auch die Zeit der Rechtsunsicherheit wird so für alle Beteiligten erheblich verkürzt, denn solange im gerichtlichen Verfahren kein Urteil gesprochen ist, weiß letztlich keine der Parteien sicher, wie der Prozess endet. Und: wird im gerichtlichen Verfahren ein Urteil gesprochen, wird in jedem Falle die unterlegene Partei mit dem Ausgang des Rechtsstreits unzufrieden sein. Mit der gefundenen außergerichtlichen Regelung können dagegen häufig alle Beteiligten gut leben. Rechtsanwalt Uwe Willmann unterstützt Sie gerne in geeigneten Fällen bei der außergerichtlichen Konfliktbeilegung – besonders auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts (z.B. beim Streit zwischen Gesellschaftern einer GmbH, einer GbR, einer AG), des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsrechts, des Vertragsrechts und des Insolvenzrechts. Rechtsanwalt Uwe Willmann ist nicht nur in Nürnberg, sondern auch in Fürth, Erlangen, Bamberg, Regensburg, München, Frankfurt, Berlin; also generell bundesweit.

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