Bankvertragsrecht

Regelmäßig stehen Unternehmer und Unternehmen mit Banken in einer Geschäftsbeziehung. Meist ist Fremdkapital notwenig, um Investitionen tätigen zu können oder auch den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren; beispielsweise deshalb, weil Kunden sehr lange Zahlungsziele nutzen. Egal, ob kurz-, mittelfristiger oder auch langfristiger Kapitalbedarf gedeckt werden muss – nahezu jede Unternehmung schließt Kreditverträge mit Banken und/oder Sparkassen. Insbesondere im Krisenfall, beispielsweise kurz vor Insolvenzantragstellung, stellen sich für den jeweiligen Geschäftsführer eines Unternehmens, z.B. einer GmbH, Fragen dahingehend, wie im Zuge der Krise mit dem Geschäftspartner Bank zukünftig umzugehen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das jeweilige Bankhaus Kredite und Darlehen fällig stellt, Kreditverträge kündigt oder die Kündigung zumindest androht, weitere Sicherheiten verlangt etc. . Hier ist dann – unter Berücksichtigung der geschlossenen Verträge – in jedem Einzelfall genau zu prüfen, welche Risiken, insbesondere auch im Hinblick auf eine etwaige persönliche Haftung des z.B. geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters drohen und wie diese Risiken unter Umständen noch begrenzt werden können. Die gleiche Problematik kann sich auch für Privatleute stellen, die ggf. in Erwägung ziehen, ein privates Insolvenzverfahren, ein sogenanntes Verbraucherinsolvenzverfahren, einzuleiten. Um das Management Ihrer Bankbeziehung im Krisenfall – ob als Unternehmer, Geschäftsführer oder auch Privatperson – kümmert sich gerne Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann in Nürnberg. Die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Willmann ist tätig nicht nur in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Regensburg, München, also bayernweit, sondern darüber hinaus auch bundesweit.

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