Eheverträge für Unternehmer und Geschäftsführer

Eheverträge, die auch noch während der Zeit des Getrenntlebens der Ehegatten abgeschlossen werden können (Scheidungsvereinbarungen) helfen –wie andere Verträge auch- häufig, einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Parteien herbei zu führen und zeitintensive sowie kostenträchtige gerichtliche Streitigkeiten vor dem Familiengericht zu vermeiden. Die Scheidungsfolgen können so schneller und rechtssicher geklärt werden. Dies ist regelmäßig von großem Vorteil auch für die zukünftige unternehmerische Tätigkeit des jeweiligen Unternehmers, des GmbH-Geschäftsführers oder des AG-Vorstands.

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