Erbrecht

Im Erbrecht geht es häufig darum, wie der Wille eines Erblassers so schriftlich zu Papier gebracht wird, dass für die Erben oder Vermächtnisnehmer zweifelsfrei erkennbar wird, was tatsächlich der Erblasser gewollt und beabsichtigt hat. Es ist also von derjenigen Person, die ihren letzten Willen formuliert, genauestens auf den Wortlaut eines Testaments oder eines Erbvertrags zu achten. Hier berät Sie gerne Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann in Nürnberg. So kann häufig ein Streit bis hin zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Erben oder der anderweitig Begünstigten vermieden werden. Dennoch ist auch die Begleitung von Erben, gleich ob als testamentarisch oder durch Erbvertrag eingesetzter Erbe einerseits oder als pflichtteilsberechtigter Erbe andererseits in derartigen Auseinandersetzungen ein Bereich der Tätigkeit von Herrn Uwe Willmann, Rechtsanwalt in Nürnberg. Auch im Zuge von Erbstreitigkeiten gilt es, umfangreiche Prozesse und gerichtliche Verfahren mit häufig jahrelanger Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sondern vielmehr die außergerichtliche Konfliktbeilegung zu favorisieren und durch geschicktes Verhandeln zu forcieren. Das gerichtliche streitige Verfahren sollte immer nur das letzte Mittel zur Durchsetzung berechtigter Interessen sein; dann also, wenn es wirklich nicht mehr anders geht.

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