Gewerbliches Mietrecht

Im gewerblichen Mietrecht geht es immer um den Abschluss oder die Beendigung von Mietverträgen für gewerbliche Mieträume, die durch Unternehmen als Mieter genutzt werden – oder um Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter aus solchen Mietverträgen für Gewerbeimmobilien. Häufig handelt es sich bei Mietverträgen für Gewerbeimmobilien um befristete Mietverträge, die eine von vorneherein vereinbarte feste Mietvertragslaufzeit haben. Will jetzt ein Mieter einen solchen Mietvertrag vor dem vereinbarten Laufzeitende beenden, wird mit dem Vermieter darüber zu verhandeln sein, zu welchen Konditionen ggf. eine vorzeitige Vertragsbeendigung in Frage kommt. Auch im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Mieters, z.B. einer GmbH stellen sich interessante Rechtsfragen für den Vermieter. Kann das Vermieterpfandrecht im Verhältnis zum Insolvenzverwalter geltend gemacht werden? Haftet ggf. der Geschäftsführer z.B. einer GmbH für rückständige Mieten persönlich? Müssen bereits vereinnahmte Mieten unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Insolvenz des gewerblichen Mieters wieder an den Insolvenzverwalter zurückbezahlt werden? In allen Fragen zum gewerblichen Mietrecht, auch in Verbindung zu anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Insolvenzrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Wirtschaftsrecht, dem allgemeinen Vertragsrecht aber auch dem Strafrecht berät Sie gerne Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann mit seiner Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg.