Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Uwe Willmann in Nürnberg, Fürth, Erlangen, aber auch bundesweit. Im Wirtschaftsstrafrecht geht es darum, Mandanten, häufig selbständigen Unternehmern oder Geschäftsführern von GmbH`s, Vorständen von Aktiengesellschaften etc. als Strafverteidiger zur Seite zu stehen, wenn die Staatsanwaltschaften Vorwürfe erheben, die in Zusammenhang stehen mit der Krise des Unternehmens. Hierzu gehören Vorwürfe der Insolvenzverschleppung, der Verletzung der Buchführungspflicht, der Untreue, des Betrugs, des Kreditbetrugs, des Bankrotts, der Steuerhinterziehung, der Steuerverkürzung, dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten, der Schädigung von Gläubigern, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, dem Kapitalanlagebetrug, der Urkundenfälschung, der Täuschung über tatsächliche Vermögensverhältnisse, der Gläubigerbegünstigung etc. . Wichtig für eine wirksame Verteidigung ist es, den Anwalt und Strafverteidiger möglichst bald mit Bekanntwerden der Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren, also deutlich vor Erhebung der Anklage, zu beauftragen. Insbesondere dann, wenn der betroffene Unternehmer, Geschäftsführer oder Vorstand mit Haftbefehl gesucht wird oder bereits verhaftet ist und sich in Untersuchungshaft befindet, ist zur Wahrung der Interessen des Beschuldigten sofortiges Handeln gefragt. Die Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht erfordert hohen persönlichen Einsatz des jeweiligen Verteidigers, da die Sachverhalte häufig sehr umfangreich und komplex sind. Sowohl betriebswirtschaftliche als auch rechtliche Sachverhalte sind detailliert aufzuarbeiten und auszuwerten. Immer wieder gelingt es, die oftmals zu Beginn des Ermittlungsverfahrens überzogenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaften in wesentlichen Teilen zu entkräften und so entweder zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer angemessenen Strafe nach Durchführung der Hauptverhandlung zu gelangen. Ohne Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht ist eine wirksame Verteidigung gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaften in der Regel nicht erfolgversprechend. Auch eine Vernehmung des Beschuldigten sollte keinesfalls ohne Strafverteidiger durchgeführt werden. Ohne Rechtsanwalt bringt sich der jeweils betroffene Geschäftsführer, Unternehmer oder Vorstand häufig selbst um die Wahrung seiner Interessen und Verteidigungschancen.Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns!