Oder soll die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht komplett abgeschafft werden?

Die strafbefreiende Selbstanzeige im Strafrecht, genauer im Steuerstrafrecht, soll nicht komplett abgeschafft werden. Allerdings sollen die Voraussetzungen zur Erlangung von Straffreiheit erheblich verschärft werden. Das haben die Finanzminister der Bundesländer und der Bundesfinanzminister einvernehmlich vereinbart. So soll die strafrechtliche Verjährungsfrist von bislang 5 Jahren auf zukünftig 10 Jahre verlängert werden; sie soll dann genauso lang sein, wie die steuerrechtliche Festsetzungsverjährungsfrist. Schließlich sollen die Strafzuschläge drastisch angehoben werden und es sind diverse Aufschläge zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern binnen sehr kurzer Fristen zu bezahlen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll zeitnah vorgelegt werden, da die Neuregelungen bereits zum 01.01.2015 in Kraft treten sollen. Jeder Steuerbürger, der eine Legalisierung von im Ausland gelegenem Geldvermögen beabsichtigt, sollte deshalb schnell handeln, zudem auch die Banken im Ausland, beispielsweise in der Schweiz, seit Monaten darauf drängen, dass Anleger ihre erzielten Zinseinkünfte auch in Deutschland dem Finanzamt mitteilen. Wichtig ist, dass eine Selbstanzeige vollständig und unter Beachtung aller relevanter Formalien erfolgt, damit die beabsichtigte Wirkung der Straffreiheit auch tatsächlich eintritt.