Wie oft darf man Privatinsolvenz anmelden?

Darf der Antrag auf Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens wiederholt werden?

Der Gesetzgeber hat hierfür in der Insolvenzordnung keine Grenzen gesetzt. Das Verfahren wird mit dem Zweck durchgeführt, dass dem Schuldner nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung (sechs Jahre ab Eröffnung) erteilt wird. Es sind sämtliche Forderungen von Gläubigern erfasst, die bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung entstanden sind. Für nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Verbindlichkeiten kann nach Ablauf von sechs Jahren erneut ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ob während einer Wohlverhaltensphase bereits ein weiterer Insolvenzantrag gestellt werden kann, wird derzeit durch die Gerichte unterschiedlich beantwortet. Im Jahre 2009 hat der Bundesgerichtshof, BGH, entschieden, dass der erneute Anlauf zur Restschuldbefreiung im Privatinsolvenzverfahren innerhalb von drei Jahren nach Versagung der Restschuldbefreiung im ersten Anlauf unzulässig ist. Das gilt für die Fälle, in welchen der Insolvenzschuldner im ersten Versuch seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Nachdem sich aber die Fristenregelungen im Zuge der Fortgestaltung der Insolvenzordnung durch den Gesetzgeber auch immer wieder ändern können und immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden sollte, wird empfohlen, immer die Beratung durch einen im Insolvenzrecht kundigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.