Bedarf eine solche Übernahme in bestimmten Fällen nicht nur eines Beschlusses des Aufsichtsrats, sondern auch der Zustimmung durch die Hauptversammlung der AG?
Kanzlei für Wirtschaftsrecht Steuerstrafrecht Gesellschaftsrecht - Rechtsanwalt Uwe Willmann in Nürnberg - Ihr Anwalt für Insolvenzrecht, Arbeitsrecht